Grundpflege
Die Pflegeversicherung (gem. Sozialgesetzbuch XI) bietet eine Vielzahl an Leistungen, um pflegebedürftige Menschen bestmöglich in ihrem Alltag zu unterstützen. Ein zentraler Bestandteil ist die Grundpflege, die alle wesentlichen Tätigkeiten des täglichen Lebens umfasst. Dazu gehören insbesondere:
- Körperhygiene (Waschen, Duschen, Baden, etc.)
- An- und Auskleiden (Hilfe beim Wechseln der Kleidung, Unterstützung bei speziellen Anziehhilfen)
- Nahrungsaufnahme (Zubereitung von Mahlzeiten, Unterstützung beim Essen und Trinken)
- Mobilität (Aufstehen, Hinsetzen, Gehen, Treppensteigen, Lagern, Transfer)
- Ausscheidungen (Hilfe beim Toilettengang, Inkontinenzversorgung)
Wir wissen, dass jeder Mensch individuelle Bedürfnisse hat. Deshalb nehmen wir uns in einem persönlichen Aufnahmegespräch mit Ihnen und/oder Ihren Angehörigen die Zeit, alle erforderlichen Maßnahmen genau zu besprechen. Gemeinsam ermitteln wir den Umfang der benötigten Unterstützung und halten die vereinbarten Leistungen in einer maßgeschneiderten Pflegevereinbarung fest.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Die gesetzlichen Pflegekassen übernehmen die Kosten für die Grundpflege – abhängig von Ihrem individuellen Pflegegrad – in einem festgelegten Rahmen. Wir beraten Sie ausführlich zu den Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Pflegekasse und unterstützen Sie bei der optimalen Nutzung Ihrer Leistungsansprüche.
Sollten Sie sich für eine Kombinationsleistung entscheiden, bei der sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld kombiniert genutzt werden, informieren wir Sie transparent über die Höhe des zu erwartenden Pflegegeldes. Falls die Gesamtkosten Ihrer benötigten Pflegeleistungen die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse übersteigen, besteht die Möglichkeit einer privaten Zuzahlung, die wir gemeinsam mit Ihnen individuell abstimmen.
Unser Ziel ist es, Ihnen eine umfassende, liebevolle und professionelle Pflege zu ermöglichen, die genau auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Lassen Sie uns gemeinsam eine optimale Lösung für Ihre Pflegesituation finden!
Behandlungspflege
Von Behandlungspflege (gem. Sozialgesetzbuch V) spricht man, wenn im Rahmen einer ärztlichen Behandlung eine medizinische Versorgung notwendig ist. Maßnahmen der Behandlungspflege sind medizinische Hilfeleistungen, welche nicht vom behandelnden Arzt, sondern von einer Pflegekraft erbracht werden.
- Bereitstellung und Verabreichung von Medikamenten
- Blutzuckermessungen und Insulingabe
- Blutdruckmessungen
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Kompressionswickel anlegen
- Versorgung von Drainagen
- Infusionen
- Versorgung von Portkathetern
- Injektionen, subkutan und intramuskulär
- Versorgung von Blasenkathetern
- Stomaversorgung
- Tracheostoma-Versorgung
- Versorgung von PEG
- Sauerstoffverabreichung
- Verbandswechsel
- Wundversorgung
- Versorgung von peripheren zentralvenösen Kathetersystemen wie Midline- und PICC-Line Katheter
- Peritonealdialyse
- u.v.m.
Kosten der Behandlungspflege
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Behandlungspflege, nachdem diese von einem Arzt verordnet wurde. Auf Wunsch besorgen wir Ihre Rezepte, Medikamente und die Verordnung Häusliche Krankenpflege.
Pflegeberatung
Wir führen die von den Pflegekassen vorgeschriebenen viertel- oder halbjährlichen Beratungsgespräche bei Patienten durch, die von ihren Angehörigen versorgt werden. Diese Leistungen werden vollständig von den Pflegekassen finanziert.
Palliativpflege
Mit einer entsprechenden Verordnung von ihrem Haus- und/oder Facharzt sind palliativpflegerische Einsätze zur Verbesserung der Symptomkontrolle von Schmerzen, Luftnot, Übelkeit, Ängsten und vieles mehr möglich. Genauere Erläuterung dazu siehe im Abschnitt Palliativpflege.
Verhinderungspflege
Pflegende Angehörige brauchen manchmal eine Auszeit von der Pflege. Etwa für ein paar Stunden wegen eines Behördentermins, oder aber für mehrere Tage oder Wochen aufgrund einer Krankheit oder eines Urlaubs. Dann greift die sogenannte Verhinderungspflege, mit der sich die Haupt-Pflegepersonen vertreten lassen können.
Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben, um die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege zu erfüllen. Zudem muss sie mindestens sechs Monate lang in häuslicher Umgebung gepflegt worden sein. Das muss nicht ununterbrochen der Fall gewesen sein. Pausen von weniger als vier Wochen sind erlaubt.
Lassen Sie sich über das Thema von unserem kompetenten Team informieren und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.